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   VG Karlsruhe, 06.11.2018 - 2 K 6513/16   

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VG Karlsruhe, 06.11.2018 - 2 K 6513/16 (https://dejure.org/2018,51918)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.11.2018 - 2 K 6513/16 (https://dejure.org/2018,51918)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. November 2018 - 2 K 6513/16 (https://dejure.org/2018,51918)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 172 Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB, § 172 Abs 3 S 1 BauGB, § 173 Abs 1 S 2 BauGB
    Stadtgestalt im Sinne von § 172 BauGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugenehmigung; Erhaltungssatzung; Beeinträchtigung; Stadtgestalt; Nutzungsstruktur; Nutzungsänderung; Wohnraumverdichtung; Optische Wahrnehmbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.12.2014 - 4 CN 7.13

    Erhaltungssatzung; Erhaltungsziele; Erhaltungszwecke; städtebauliche Eigenart;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2018 - 2 K 6513/16
    Bedenken gegen das rechtmäßige Zustandekommen der Erhaltungssatzung sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. zu den Anforderungen an die Wirksamkeit von Erhaltungssatzungen: BVerwG, Urt. v. 04.12.2014 - 4 CN 7.13 -, BVerwGE 151, 27).

    Den Klägern ist insoweit zwar zuzugeben, dass der Zweck einer auf § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 BauGB fußenden Satzung ausschließlich die Verhinderung optisch wahrnehmbarer Veränderungen sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.12.2014 - 4 CN 7.13 -, BVerwGE 515, 27).

  • OVG Hamburg, 12.12.2007 - 2 Bf 10/02

    Abrissgenehmigung im Bereich einer Erhaltungssatzung; wirtschaftliche

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2018 - 2 K 6513/16
    Im Genehmigungsverfahren ist deshalb der jeweilige gesetzliche Versagungsgrund zur Beurteilung des Vorhabens heranzuziehen, auch wenn die Erhaltungssatzung deklaratorisch auf die gesetzlichen Versagungsgründe Bezug nimmt oder sie wörtlich oder jedenfalls in strenger inhaltlicher Übereinstimmung wiederholt (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.1987 - 4 C 26.85 -, BVerwGE 78, 23 zur Vorgängerregelung des § 39 BBauG; OVG Hamburg, Urt. v. 12.12.2007 - 2 Bf 10/02 -, NordÖR 2008, 216; Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 172 BauGB Rn. 128).

    Dies setzt nicht voraus, dass das einzelne Gebäude selbst denkmalwert ist (OVG Hamburg, Urt. v. 12.12.2007 - 2 Bf 10/02 -, NordÖR 2008, 216; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 172 BauGB Rn. 32 f., 147, 149, 154; Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, § 172 BauGB Rn. 41).

  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 26.85

    Notwendiger Inhalt einer Erhaltungssatzung; Abgrenzung von Baurech zum

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2018 - 2 K 6513/16
    Im Genehmigungsverfahren ist deshalb der jeweilige gesetzliche Versagungsgrund zur Beurteilung des Vorhabens heranzuziehen, auch wenn die Erhaltungssatzung deklaratorisch auf die gesetzlichen Versagungsgründe Bezug nimmt oder sie wörtlich oder jedenfalls in strenger inhaltlicher Übereinstimmung wiederholt (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.1987 - 4 C 26.85 -, BVerwGE 78, 23 zur Vorgängerregelung des § 39 BBauG; OVG Hamburg, Urt. v. 12.12.2007 - 2 Bf 10/02 -, NordÖR 2008, 216; Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 172 BauGB Rn. 128).

    Denn ungeachtet der Frage, ob es sich bei dem in § 2 Abs. 5 der Erhaltungssatzung enthaltenen Gebot der Freihaltung von Freiflächen überhaupt um einen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 BauGB zulässigen Versagungsgrund handelt (vgl. zur abschließenden Aufzählung der Versagungsgründe: BVerwG, Urt. v. 03.07.1987 - 4 C 26.85 -, BVerwGE 78, 23 zur Vorgängerregelung des 39h BBauG), ist die Verkleinerung der Freifläche auf dem klägerischen Grundstück abschließend bereits mit Errichtung der Doppelgarage aufgrund der am 29.04.2013 erteilten Baugenehmigung eingetreten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2007 - 10 A 305/05

    Zweck einer Erhaltungssatzung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2018 - 2 K 6513/16
    Ob einer der oben genannten Gründe gegeben ist, muss für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung der mit der Satzung verfolgten städtebaulichen Erhaltungsziele und mit Blick auf das Interesse des Eigentümers an der genehmigungspflichtigen Maßnahme (Art. 14 Abs. 1 GG) entschieden werden (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.04.2007 - 10 A 305/05 -, BauR 2007, 1522).
  • BVerwG, 25.06.2013 - 4 BN 2.13

    Zum Abgrenzungsmaßstab der Tatbestandsalternativen für Erhaltungssatzungen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2018 - 2 K 6513/16
    aa) Die Gründe für den städtebaulichen Erhaltungsschutz hat der Gesetzgeber abschließend festgelegt und durch die Versagungsgründe in § 172 Abs. 3 bis 5 BauGB konkretisiert (BVerwG, Beschl. v. 25.06.2013 - 4 BN 2.13 -, BauR 2013, 1837).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2010 - 1 LA 74/10

    Anwendung einer Erhaltungssatzung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2018 - 2 K 6513/16
    Hinsichtlich der Beurteilung möglicher Auswirkungen der streitgegenständlichen Nutzungsänderung und der damit einhergehenden negativen Vorbildwirkung verkennen die Kläger insoweit, dass es ausreicht, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Erhaltungsziele durch das Hinzutreten weiterer Vorhaben beeinträchtigt werden können, die sich auf die einzelne Maßnahme - hier die Nutzungsänderung - berufen können (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 13.10.2010 - 1 LA 74/10 -, juris).
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